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Informationen der Bundesländer

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen, Angebote und Materialien der Landesbehörden.

Baden-Württemberg

Infor­ma­tio­nen fol­gen noch.

Bayern

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus misst der Gewalt­prä­ven­ti­on, ins­be­son­de­re auch der Prä­ven­ti­on von sexu­el­ler Gewalt, einen hohen Stel­len­wert zu und hat daher zahl­rei­che und viel­fäl­ti­ge Maß­nah­men ergrif­fen, um Kin­der und Jugend­li­che vor sexu­el­lem Miss­brauch zu schüt­zen und ihnen kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner und Zugang zu Hil­fe zur Ver­fü­gung zu stellen.

Um Lehr­kräf­te für die The­ma­tik des sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern und Jugend­li­chen zu sen­si­bi­li­sie­ren und dar­in zu schu­len, kom­pe­tent und behut­sam damit umzu­ge­hen, Signa­le der Mäd­chen und Jun­gen wahr­zu­neh­men und zu wis­sen, wie sie im kon­kre­ten Ver­dachts­fall vor­ge­hen müs­sen, fin­det das The­ma sei­nen Platz in der Lehrerfortbildung.

Zen­tral ist hier­für das Online-Por­tal der Aka­de­mie für Leh­rer­fort­bil­dung und Per­so­nal­füh­rung Dil­lin­gen (ALP): “Sexu­el­le Gewalt. Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on in der Schu­le”.

Auch die Hand­rei­chung des Staats­in­sti­tuts für Schul­qua­li­tät und Bil­dungs­for­schung (ISB) zur Fami­li­en- und Sexu­al­erzie­hung in den baye­ri­schen Schu­len (Kapi­tel 4, S. 48–58) the­ma­ti­siert die Rol­le von Schu­le und Lehr­kräf­ten in der Präventionsarbeit.

Wei­te­re Hil­fe­stel­lun­gen bie­tet die Home­page des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kultus.

Berlin

Zur Unter­stüt­zung der Ber­li­ner Schu­len hat die Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie mit Exper­tin­nen und Exper­ten eine Hand­rei­chung zur Erar­bei­tung von Kin­der- und Jugend­schutz­kon­zep­ten an Ber­li­ner Schu­len entwickelt.

Die Hand­rei­chung und wei­te­re hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen zum The­ma „Schutz­kon­zep­te“ fin­den sie unter fol­gen­dem Link: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/kinderschutz-an-schulen/

Ergän­zen­de Arbeits­in­stru­men­te sind die Ber­li­ner Not­fall­plä­ne und im Rah­men des Kin­der­schut­zes der Hand­lungs­leit­fa­den Kin­der­schutz / Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schu­len und bezirk­li­chem Jugendamt:

https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/netzwerk-kinderschutz/

Brandenburg

Unter den nach­fol­gen­den Links fin­den sich grund­sätz­lich alle Fort­bil­dun­gen, die von staat­li­cher Sei­te ange­bo­ten wer­den oder aner­kannt sind. Da die Daten­bank dyna­misch ist, kön­nen kei­ne kon­kre­te­ren Links über­mit­telt wer­den. Sie haben jedoch die Mög­lich­keit inner­halb die­ser Daten­ban­ken gezielt nach Fort­bil­dun­gen zu suchen.

https://fortbildungsnetz.brandenburg.de/catalog

https://fortbildungsnetz.brandenburg.de/externe-angebote

Bremen

Bre­mer Hand­rei­chun­gen und Handlungsleitfäden

Ansprechpartner*innen und Bera­tungs­stel­len in der Stadt­ge­mein­de Bremen

Für betrof­fe­ne Kin­der und Jugendliche

Für über­grif­fi­ge Kin­der, Jugend­li­che und Erwachsene

Wei­te­re Hil­fen bieten

Ansprechpartner*innen und Bera­tungs­stel­len in der Stadt­ge­mein­de Bremerhaven

Wei­ter­füh­ren­de, regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dungs- und Prä­ven­ti­ons­an­ge­bo­te für schu­li­sche Fachkräfte

Über­sicht der Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te für Bre­men (die auch Lehr­kräf­te aus Bre­mer­ha­ven nut­zen können):

Über­sicht der Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te für Bremerhaven:

Hamburg

Infor­ma­tio­nen fol­gen noch.

Hessen

https://akkreditierung.hessen.de/catalog
Zusam­men mit den Staat­li­chen Schul­äm­tern unter­stützt die Hes­si­sche Lehr­kräf­te­aka­de­mie Schu­len mit regio­nal und lan­des­weit abge­stimm­ten Ange­bo­ten zur Fort­bil­dung und Bera­tung. Ent­spre­chen­de Ange­bo­te u.a. auch zur sexua­li­sier­ten Gewalt fin­den Sie hes­sen­weit im Ver­an­stal­tungs­ka­ta­log. Dort kön­nen Sie gezielt nach akkre­di­tier­ten Ver­an­stal­tun­gen suchen und sich online anmelden.

Zum Umgang mit sexu­el­len Über­grif­fen an Schu­len hat das Hes­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um erst­ma­lig 2011 eine Hand­rei­chung her­aus­ge­ge­ben, die 2017 über­ar­bei­tet wur­de. Dabei geht es um die ange­mes­se­ne Reak­ti­on auf Fäl­le sexu­el­ler Über­grif­fe im schu­li­schen Bereich sowie um eine Ver­bes­se­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit ein­schließ­lich einer Emp­feh­lung zur Ent­wick­lung von Schutz­kon­zep­ten. Ein Schwer­punkt liegt zudem auf der ver­netz­ten Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, Jugend­äm­tern und exter­nen Bera­tungs­ein­rich­tun­gen.
https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Schulpsychologie/Gewaltpraevention/Informationsmaterial

Mecklenburg-Vorpommern

Hil­fe- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te in Ihrer Nähe erhal­ten Sie hier:

Kon­takt für Nach­fra­gen und Planungen:

Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

Hand­lungs- und Maß­nah­men­kon­zept zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt gegen Kin­der und Jugendliche

Kin­der und Jugend­li­che in Nord­rhein-West­fa­len mög­lichst umfas­send vor Ver­wahr­lo­sung, Miss­hand­lung und Gewalt­an­wen­dung zur schüt­zen, ist eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben der Lan­des­re­gie­rung. Seit den grau­sa­men Vor­komm­nis­sen in Lüg­de, Ber­gisch-Glad­bach und Müns­ter gilt dies umso mehr für den Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen vor sexua­li­sier­ter Gewalt. Das Lan­des­ka­bi­nett hat nun ein umfang­rei­ches Hand­lungs- und Maß­nah­men­kon­zept zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt gegen Kin­der und Jugend­li­che beschlos­sen. Ziel des Hand­lungs- und Maß­nah­men­kon­zepts ist es, Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt zu stär­ken, Inter­ven­ti­on wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und Hil­fen für Betrof­fe­ne und deren Ange­hö­ri­ge zu verbessern.

Lehr­kräf­te und wei­te­re päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te in der Schu­le sehen ihre Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der Regel täg­lich und kön­nen so ihre Ent­wick­lung aus nächs­ter Nähe ver­fol­gen. Signa­le, die auf eine Gefähr­dung hin­deu­ten, wer­den in der Schu­le häu­fig zuerst wahrgenommen.

Mehr Infor­ma­tio­nen:

Rheinland-Pfalz

Infor­ma­tio­nen zum The­ma Gewalt­prä­ven­ti­on in der Schu­le und spe­zi­ell zum The­ma sexua­li­sier­te Gewalt fin­den Sie zen­tral auf dem Bil­dungs­ser­ver unter www.gewaltpraevention.bildung-rp.de.

Im Kon­text der Ent­wick­lung von schu­li­schen Kon­zep­ten zum Schutz vor sexu­el­ler Gewalt fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zu lan­des­spe­zi­fi­schen Aspek­ten unter https://rheinland-pfalz.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/home/.

Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

Mit Betei­li­gung an der Initia­ti­ve “Schu­le gegen sexu­el­le Gewalt” ab 29.11.2018 wur­de ein ziel­ge­rich­te­ter Ent­wick­lungs­pro­zess an allen Schu­len des Lan­des Sach­sen-Anhalt ein­ge­lei­tet. Schul­lei­tun­gen und Kol­le­gi­en wer­den seit­her ermu­tigt und fach­lich unter­stützt, sich mit dem kom­ple­xen und emo­tio­nal sehr auf­ge­la­de­nen The­ma “Sexu­el­ler Kin­des­miss­brauch” pro­fes­sio­nell aus­ein­an­der­zu­set­zen. Aus­ge­hend von gene­ral­prä­ven­ti­ven Ansät­zen wur­den dazu fach­spe­zi­fi­sche Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren auf­ge­baut und Kom­pe­ten­zen außer­schu­li­scher Koope­ra­ti­ons­part­ner für die Schu­len zugäng­lich gemacht.

Auf dem Bil­dungs­ser­ver sind in der Rubrik “Prä­ven­ti­on sexu­el­ler Gewalt” viel­fäl­ti­ge Ange­bo­te verfügbar.

Schleswig-Holstein

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Thüringen

Den digitalen Grundkurs starten

Mit Anmeldung

Mit einer Anmel­dung kön­nen Sie Ihren Fort­schritt spei­chern und erhal­ten am Ende eine in Ihrem Bun­des­land und bun­des­weit gül­ti­ge Teil­nah­me­be­schei­ni­gung an einer Fort­bil­dung. 

Anonym

Sie kön­nen den Grund­kurs auch ohne Daten­ein­ga­be und Anmel­dung star­ten.
Ach­tung: Lei­der ist in die­sem Fall kei­ne Spei­che­rung Ihres Fort-schritts oder der Erhalt einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung möglich.

Mit Anmeldung 

Mit einer Anmel­dung kön­nen Sie Ihren Fort­schritt spei­chern und erhal­ten am Ende eine in Ihrem Bun­des­land und bun­des­weit gül­ti­ge Teil­nah­me­be­schei­ni­gung an einer Fortbildung.

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Ach­tung: Lei­der ist in die­sem Fall kei­ne Spei­che­rung Ihres Fort­schritts oder der Erhalt einer Teil­nah­me­be­schei­ni­gung möglich.